AGB

§ 1 Geltungsbereich, Nutzungsumfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen

des Boxclub Pfullendorf e.V. mit ihren

Mitgliedern und alle von uns angebotene Leistungen.

Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen

Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Leistungen des

Boxclub Pfullenrof e.V. berechtigt sind.

Der Boxclub Pfullendorf e.V. gewährt jedem Mitglied während der

Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der

vereinbarten Leistungen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Vertragsdauer

Die Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Boxclub Pfullendorf

e.V. und dem Mitglied kommt durch Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung

zustande. Die

Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Boxclub Pfullendorf e.V.

und dem Mitglied kann für unterschiedliche Zeiträume

(beispielsweise 6, 12 oder 24 Monate) geschlossen werden. Die

jeweilige Vertragsdauer/Mindestvertrags-dauer ist der

Mitgliedschaftsvereinbarung zu entnehmen. Vertragsbeginn ist der in

der Mitgliedschaftsvereinbarung benannte Tag. Bei der Gewährung

von Freimonaten beginnt die Mitgliedschaft am Tag nach deren

Ablauf.

§ 3 Mitgliedsbeitrag und Fälligkeit

Der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag bei einem Vertrag über

eine Mindestlaufzeit ist bei Vertragsschluss für die Gesamtlaufzeit als

Einmalzahlung fällig (vgl. aber auch § 5). Wird ein Vertrag über eine

Mindestvertragslaufzeit verlängert, so sind die Mitgliedsbeiträge bis

zum Ende des Verlängerungszeitraumes am ersten Tag des Verlängerungszeitraumes

als Einmalzahlung fällig.

§ 4 Zahlungsverzug

Das Mitglied kommt in Verzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen

nach Fälligkeit der Mitgliedsbeitrag geleistet wird. Beim Abschluss

einer Mitgliedschaftsvereinbarung über eine Mindestvertragslaufzeit

beginnt die 30 Tages Frist am Tag der Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung.

Bei einer Vertragsverlängerung beginnt

die 30 Tages Frist am ersten Tag des Verlängerungszeitraumes.

Nach Eintritt des Verzuges ist die offene Geldschuld zu verzinsen. Der

Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem

Basiszinssatz.

Darüber hinaus ist der Boxclub Pfullendorf e.V. nach Eintritt des

Verzuges berechtigt, den durch den Verzug entstandenen Schaden

beim Mitglied geltend zu machen. Als Verzugsschaden kommen

beispielsweise die Kosten des Forderungseinzuges und der

Rechtsverfolgung in Betracht. Das Mitglied kommt nicht in Verzug,

solange die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den das

Mitglied nicht zu vertreten hat. Das Vertreten müssen der

Nichtzahlung wird grundsätzlich vermutet. Das Mitglied kann diese

Vermutung durch Darlegung der Umstände, die das Mitglied nicht

zu vertreten hat, widerlegen. Die Darlegung dieser Umstände

erfolgt unverzüglich nach Kenntnis der Umstände und

unaufgefordert.

§ 5 Ratenzahlungsvertrag

Bei Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit

kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Boxclub Pfullendorf e.V.

getroffen werden. Der Boxclub Pfullendorf e.V. ist nicht zum Abschluss

eines Ratenzahlungsvertrages verpflichtet. Das Mitglied hat keinen

Anspruch auf Abschluss eines Ratenzahlungsvertrages. Wird ein

Ratenzahlungsvertrag geschlossen, so kann der vertraglich

vereinbarte Mitgliedsbeitrag für die Gesamtlaufzeit des Vertrages in

monatlichen Raten bezahlt werden. Wird ein Ratenzahlungsvertrag

geschlossen, so gilt dieser auch für die sich nach der Vertragslaufzeit

anschließende Vertragsverlängerung. Die vereinbarte monatliche

Rate ist jeweils zum 01. und 15. des Monats im Voraus fällig. Befindet

sich das Mitglied mit mehr als zwei Monatsraten im Zahlungsrückstand,

so kann der Boxclub Pfullendorf e.V. den Ratenzahlungsvertrag

fristlos kündigen. Mit Zugang des Kündigungsschreibens werden

die gesamten Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der vereinbarten

Vertragslaufzeit sofort fällig. Dem Kündigungsschreiben wird eine

Zahlungsfrist zu entnehmen sein. Zahlt das Mitglied bis zum Ablauf

der im Kündigungsschreiben genannten Zahlungsfrist nicht

􀀢􀁍􀁍􀁈􀁆􀁎􀁆􀁊􀁏􀁆􀀁􀀨􀁆􀁔􀁄􀁉􀃊􀁇􀁕􀁔􀁃􀁆􀁅􀁊􀁏􀁈􀁖􀁏􀁈􀁆􀁏

den gesamten bis zum Ende der Vertragslaufzeit fälligen Mitgliedbeitrag,

so befindet sich d as Mitglied nach Ablauf der Zahlungsfrist

im Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist die offene Geldschuld zu

ver-zinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf

Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

Darüber hinaus ist der Boxclub Pfullendorf e.V. nach Eintritt des

Verzuges berechtigt, den durch Verzug entstandenen Schaden

beim Mitglied geltend zu machen. Als Verzugsschaden kommen

beispiels-weise die Kosten des Forderungseinzuges und der

Rechtsverfolgung in Betracht. Die Mahnkosten liegen bei € 5,00.

Zusätzlich können dem Mitglied die Kosten einer Rücklastschrift

auferlegt werden. Das Mitglied kommt nicht in Verzug, solange die

Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den das Mitglied

nicht zu vertreten hat. Das Vertreten müssen der Nichtzahlung wird

grundsätzlich vermutet. Das Mitglied kann diese Vermutung durch

Darlegung der Umstände, die das Mitglied nicht zu vertreten hat,

widerlegen. Die Darlegung die-ser Umstände erfolgt durch das

Mitglied unverzüglich nach Kenntnis der Umstände und

unaufgefordert. Zudem ist der Boxclub Pfullendorf e.V. im Falle des

Ausbleibens von zwei Monatsraten berechtigt, die Leistung bis

zum vollständigen Ausgleich des Rückstandes und bei Kündigung

des Ratenzahlungsvertrages bis zum Ausgleich aller Raten bis zum

Vertragsende, zu verweigern. Dem Mitglied ist es trotz einer

bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung unbenommen, jeder-zeit

die noch offenen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit

in einer Einmalzahlung zu bezahlen. Eine Einmalzahlung ist

mit keinen weiteren Kosten verbunden.

§ 7 Beendigung des Vertrages durch ordentliche oder

außerordentliche Kündigung;

Vertragsverlängerung;

Textform

Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann beiderseitig gekündigt

werden.

I. ordentliche Kündigung:

Verträgen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit sind von beiden

Seiten frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigungsfrist

beträgt 3 Monate. Maßgeblich für die Einhaltung der

Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim

Vertragspartner. Erfolgt keine fristgemäße ordentliche Kündigung

zum Ende der Vertragslaufzeit, so verlängert sich der Vertrag für

die Dauer, die ursprünglich als Vertragslaufzeit vereinbart

wurde. (Beispiel: Bei einem Vertrag über 12 Monate verlängert sich

der Vertrag um weitere 12 Monate.) Für die Kündigung des

Verlängerungszeitraumes gilt ebenfalls die 3 monatige

Kündigungsfrist zum Vertragsende. Erfolgt keine fristgemäße

ordentliche Kündigung zum Ende des Verlänge-rungszeitraumes,

so verlängert sich der Vertrag erneut für die Dauer, die ursprünglich

als Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Entsprechen-des gilt für jeden

weiteren Verlängerungszeitraum.

II. fristlose Kündigung

Jeder Vertragsteil kann die Mitgliedschaftsvereinbarung ohne Einhaltung

einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein

wichtiger Grund liegt gemäß § 314 BGB vor, wenn dem Kündigenden

unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter

Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses

bis zur vereinbarten Beendigung oder bis

zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

III. Textform:

Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Die Kündigung ist in Textform (Brief oder E-Mail) zu verfassen.

§ 8 Ruhen der Vertragslaufzeit

Im Einzelfall kann der Boxclub Pfullendorf e.V. dem Mitglied freiwillig

die Möglichkeit einräumen, den Vertrag für einen zu vereinbarenden

Zeitraum ruhen zu lassen. Einen Anspruch auf eine einmalige

Ruhezeit hat das Mitglied ausdrücklich nicht. Die Ruhezeit muss spätestens

einen Monat vor Beginn der Ruhezeit in Textform (Per Brief,

E-Mail oder Fax) beantragt werden und den Grund (z.B. Auslandssemester

o.ä.) durch die Vorlage von Belegen glaubhaft gemacht werden.

Wird das Ruhen des Vertrages durch den Boxclub Pfullendorf

e.V. eingeräumt, so läuft die Vertragslaufzeit während des Ruhens

nicht weiter. In der Ruhezeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Das

Mitglied kann in dieser Zeit die vertraglich vereinbarten Leistungen

der Boxclub Pfullendorf e.V. nicht in Anspruch nehmen. Wurde das

Ruhen der Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich die

ursprüng-lich vereinbarte Vertragsdauer um die vereinbarte

Ruhezeit. Für die Bearbeitung jedes Antrages auf Einräumung einer

Ruhezeit fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 an. Ein

ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon

unberührt.

§ 9 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

Die Rechte des Mitglieds aus der vertraglichen Vereinbarung mit der

Boxclub Pfullendorf e.V. sind grundsätzlich nur von dem jeweilige

Mitglied höchst persönlich in Anspruch zu nehmen. Es kann jedoch

eine schriftliche Vereinbarung getroffenen werden, wonach die

Rechte und die Pflichten des Mitglieds auf ein anderes Mitglied

oder einen Dritten, mithin den Eintretenden übertragen werden.

Die eintretende Person tritt dann an die Stelle des Mitglieds in den

ursprünglichen Vertrag ein. Das ursprüngliche Mitglied wird von

den Rechten und auch den Pflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag

am Tag der Übertragung frei. Ein ordentliches

oder außerordentliches Kündigungsrecht des Eintretenden bleibt

hiervon unberührt. Die Übertragung der Mitgliedschaft auf einen

Eintretenden wird durch den Boxclub Pfullendorf e.V. aus Kulanz

gewährt. Ein Anspruch auf Übertragung der Mitgliedschaft gegen den

Boxclub Pfullendorf e.V. besteht nicht. Für die Bearbeitung jedes

Antrages auf Übertragung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von

€ 10,00 an.

§ 10 Vertragsanpassung

I. Gesetzliche Mehrwertsteuer

Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz (derzeit 19 %) während

der Vertragslaufzeit, so ändert sich auch der Beitrag entsprechend.

Die Änderung betrifft alle Verträge mit dem BoxclubPfullendorfe.

V. Der Anspruch auf Zahlung der durch Änderung der

Mehrwertsteuer entstehenden Differenz entsteht mit Inkrafttreten der

Gesetzesänderung. Das Mitglied erhält nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung

über die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine schriftliche

Mitteilung und Aufforderung zur Zahlung des entstandenen

Differenzbetrages. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit erhöht sich der

monatliche Mitgliedsbeitrag um die erhöhte Mehrwertsteuer. Bei

Verträgen mit einer Mindestlaufzeit ist der durch die Erhöhung der

Mehrwertsteuer entstehende Differenzbetrag ab dem Zeitpunkt des

Inkrafttretens der Gesetzesänderung und für die Zukunft bis zum Ende

der Mindestvertragslaufzeit oder bis zu einer erneuten Gesetzesänderung

in einer Einmalzahlung zu zahlen. Wurde bei Verträgen

über eine Mindestlaufzeit für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ein

Ratenzahlungsvertrag getroffen, so erhöht sich die monatliche Rate

um den Differenzbetrag der erhöhten Mehrwertsteuer. Bereits angefallene

Rückstände sind jedoch in einer Einmalzahlung

auszugleichen.

II. Preiserhöhung, Sonderkündigungsrecht

Wird der Mitgliedsbeitrag bei Verträgen ohne eine Mindestvertragslaufzeit

erhöht, so wird dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.

Das Mitglied erhält aufgrund der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Die Frist

beginnt ab Zugang des Mitteilungsschreibens. Die Kündigung ist

in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) zu verfassen. Der Zugang des

Mitteilungsschreibens wird am 3. Tag nach dem im Schreiben enthaltenen

Ausstellungsdatum fingiert. Maßgeblich für d ie Einhaltung

der Kündigungsfrist ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei

der Boxclub Pfullendorf e.V.. Bei Verträgen mit einer bestimmten

Mindestlaufzeit ist eine Preiserhöhung während der Mindestlaufzeit

ausgeschlossen. Nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit ist

eine Preiserhöhung jederzeit möglich. Wird der Mitgliedsbeitrag

nach der ersten Mindestvertragslaufzeit erhöht, so wird dies dem

Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied erhält aufgrund der

Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist

beträgt 3 Monate. Die Frist beginnt ab Zugang des

Mitteilungsschreibens. Die Kündigung ist in Textform (Brief, E-Mail

oder Fax) zu verfassen. Der Zugang des Mitteilungsschreibens wird

am 3. Tag nach dem im Schreiben enthaltenen Ausstellungsdatum

fingiert. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist

der Zugang des Kündigungsschreibens bei der

Boxclub Pfullendorf e.V.

§ 11 Haftung, körperliche Voraussetzungen

Der Boxclub Pfullendorf e.V. haftet nicht für den Verlust mitgebrachter

Kleidung, Wertgegenstände oder Geld, es sei denn der Verlust

ist auf grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter der Boxclub

Pfullendorf e.V. zurückzuführen. Wird das Mitglied in einem der

Räumlichkeiten des Boxclub Pfullendorf e.V. verletzt, so haftet

der Boxclub Pfullendorf e.V. nur dann, wenn für die Verletzung des

Mit-glieds eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der

Boxclub Pfullendorf e.V. ursächlich war. Etwaiges

Mitverschulden des Mitglieds ist stets zu berücksichtigen. Im

Falle einer Haftung des Boxclub Pfullendorf e.V. werden der

Sachverhalt, die Daten des Mitglieds und der Wert der Sachen

dem Haftpflichtversicherer des Boxclub Pfullendorf e.V.

mitgeteilt. Die Abwicklung des Schadensfalles erfolgt dann

über den Haftpflichtversicherer des Boxclub Pfullendorf e.V. Das

Mitglied haftet für sämtliche Schäden, welche von ihm schuldhaft

verursacht wurden.

§ 12 körperliche Voraussetzungen

Der Boxclub Pfullendorf e.V. ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor

Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der

Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu

untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher,

die Einrichtung des Fitnessstudios nur zu nutzen, wenn es körperlich

dazu in der Lage ist.

§ 13 Sicherheitsförderung

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass zur Erhöhung der

Sicherheit Teilbereiche der Fitnessstudios des Boxclub Pfullendorf

􀁆􀀏􀀷􀀏 durch Videokameras überwacht werden. Eine Überwachung

der Umkleiden, Duschen und Toiletten ist ausgeschlossen. Die durch

die Videoüberwachung entstandenen Aufnahmen werden nur

dann dauerhaft gespeichert, wenn dies zur Aufklärung von

Straftaten erforderlich ist.

§ 14 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Studios des Boxclub Pfullendorf e.V. werden

durch einen Aushang bekannt gegeben. Der Boxclub Pfullendorf e.V.

kann seine Studios zwischen Weihnachten und Neujahr,

sowie während einer weiteren Woche des Jahres geschlossen

halten. Ein Anspruch des Mitgliedes auf beitragsfreie Zeit

während dieser Urlaubszeiten besteht nicht. Der Boxclub

Pfullendorf e.V. kann seine Räumlichkeiten für erforderliche

Instandsetzungs- und Umbauarbeiten teilweise und wenn

notwendig vollständig schließen. Der Boxclub Pfullendorf e.V. ist

bemüht, ihre Studios so schnell wie möglich wieder zu öffnen.

§ 15 Hausordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen

Fassung, welche in jedem Fitnessstudio aushängt. Schwerwiegende

Verstöße können zu einer fristlosen Kündigung des Mitglieds führen.

§ 16 Datenschutz

Speicherung und Weitergabe von Daten

Es wird auf unsere Datenschutzerklärung, welche auf Stand der

Datenschutzgrundverordnung ist und deren Anforderungen entspricht,

hingewiesen. Unsere Datenschutzerklärung wird Ihnen bei

Vertragsschluss überreicht und kann jederzeit auf unserer Homepage

eingesehen werden.

§ 17 Standortänderung

Ändert sich der Standort eines Fitnessstudios der Boxclub Pfullendorf

e.V. so hat dies keine Auswirkung auf den bereits geschlos-senen

Mitgliedschaftsvertrag. Der Mitgliedschaftsvertrag bleibt

bestehen. Der Boxclub Pfullendorf e.V. informiert die Mitglieder über

den bevorstehenden Standortwechsel. Aufgrund des Standortwechsels

erhält das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Mitglieder

mit einem Vertrag ohne Mindestlaufzeit können ab dem Tag der Eröffnung

des neuen Standortes innerhalb von 2 Wochen mit einer Frist

von 2 Monaten kündigen. Die Kündigung ist in Textform (Brief, E-Mail

oder Fax) zu verfassen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist

ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Boxclub

Pfullendorf e.V.. Mitglieder mit einem Mindestlaufzeitvertrag kön-nen

ab dem Tag der Eröffnung des neuen Standortes innerhalb von 2

Wochen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung ist in

Textform (Brief, E-Mail oder Fax) zu verfassen. Maßgeblich für die

Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang des Kündigungsschreibens

bei der Boxclub Pfullendorf e.V..

§ 18 Änderung persönlicher Daten

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Boxclub Pfullendorf e.V. die Änderungen

des Namens, der Adresse und der Bankverbindung unverzüglich

mitzuteilen. Entstehen durch die Unterlassung der Mitteilung

für den Boxclub Pfullendorf e.V. Mehrkosten, so gehen diese zu

Lasten des Mitglieds.

§ 19 Gerichtsstandsvereinbarung

Für gegebenenfalls bestehende oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse

ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Es sind ausschließlich

deutsche Gerichte zuständig. Wird eine Mitgliedschaftsvereinbarung

mit einem Verbraucher geschlossen, so richtet sich der

Gerichtssand nach dem Wohnort des Mitglieds. Der Gerichtsstand

bezeichnet den Ort des zuständigen Gerichts. Soweit Mitgliedschaftsvereinbarungen

mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen

Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen getroffen

wurden, so wird vereinbart, dass ausschließlicher Gerichtsstand

am Geschäftssitz des Boxclub Pfullendorf e.V. ist, mithin das

Amtsgericht Sigmaringen örtlich zuständig ist. Die sachliche

Zuständigkeit bleibt von dieser Regelung unberührt. Streitwerte über

€ 5.000,00 führen zu einer sachlichen Zuständigkeit des

zuständigen Landgerichts.

§ 20 Salvatorische Klausel gemäß § 306 BGB

I. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht

Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag

im Übrigen wirksam.

II. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden

oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den

gesetzlichen Vorschriften.

III. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter

Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine

unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

§ 21 Schlussbestimmung

Der Boxclub Pfullendorf e.V. kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

mit Wirkung für die Zukunft ändern. Der

Boxclub Pfullendorf e.V. wird die Mitglieder über Änderungen in

Kenntnis setzen.

Stand: Januar 2019