§ 1 Geltungsbereich, Nutzungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen
des Boxclub Pfullendorf e.V. mit ihren
Mitgliedern und alle von uns angebotene Leistungen.
Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen
Mitgliedschaftsvereinbarung zur Nutzung der Leistungen des
Boxclub Pfullenrof e.V. berechtigt sind.
Der Boxclub Pfullendorf e.V. gewährt jedem Mitglied während der
Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der
vereinbarten Leistungen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Vertragsdauer
Die Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Boxclub Pfullendorf
e.V. und dem Mitglied kommt durch Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung
zustande. Die
Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Boxclub Pfullendorf e.V.
und dem Mitglied kann für unterschiedliche Zeiträume
(beispielsweise 6, 12 oder 24 Monate) geschlossen werden. Die
jeweilige Vertragsdauer/Mindestvertrags-dauer ist der
Mitgliedschaftsvereinbarung zu entnehmen. Vertragsbeginn ist der in
der Mitgliedschaftsvereinbarung benannte Tag. Bei der Gewährung
von Freimonaten beginnt die Mitgliedschaft am Tag nach deren
Ablauf.
§ 3 Mitgliedsbeitrag und Fälligkeit
Der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag bei einem Vertrag über
eine Mindestlaufzeit ist bei Vertragsschluss für die Gesamtlaufzeit als
Einmalzahlung fällig (vgl. aber auch § 5). Wird ein Vertrag über eine
Mindestvertragslaufzeit verlängert, so sind die Mitgliedsbeiträge bis
zum Ende des Verlängerungszeitraumes am ersten Tag des Verlängerungszeitraumes
als Einmalzahlung fällig.
§ 4 Zahlungsverzug
Das Mitglied kommt in Verzug, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit der Mitgliedsbeitrag geleistet wird. Beim Abschluss
einer Mitgliedschaftsvereinbarung über eine Mindestvertragslaufzeit
beginnt die 30 Tages Frist am Tag der Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung.
Bei einer Vertragsverlängerung beginnt
die 30 Tages Frist am ersten Tag des Verlängerungszeitraumes.
Nach Eintritt des Verzuges ist die offene Geldschuld zu verzinsen. Der
Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz.
Darüber hinaus ist der Boxclub Pfullendorf e.V. nach Eintritt des
Verzuges berechtigt, den durch den Verzug entstandenen Schaden
beim Mitglied geltend zu machen. Als Verzugsschaden kommen
beispielsweise die Kosten des Forderungseinzuges und der
Rechtsverfolgung in Betracht. Das Mitglied kommt nicht in Verzug,
solange die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den das
Mitglied nicht zu vertreten hat. Das Vertreten müssen der
Nichtzahlung wird grundsätzlich vermutet. Das Mitglied kann diese
Vermutung durch Darlegung der Umstände, die das Mitglied nicht
zu vertreten hat, widerlegen. Die Darlegung dieser Umstände
erfolgt unverzüglich nach Kenntnis der Umstände und
unaufgefordert.
§ 5 Ratenzahlungsvertrag
Bei Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit
kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Boxclub Pfullendorf e.V.
getroffen werden. Der Boxclub Pfullendorf e.V. ist nicht zum Abschluss
eines Ratenzahlungsvertrages verpflichtet. Das Mitglied hat keinen
Anspruch auf Abschluss eines Ratenzahlungsvertrages. Wird ein
Ratenzahlungsvertrag geschlossen, so kann der vertraglich
vereinbarte Mitgliedsbeitrag für die Gesamtlaufzeit des Vertrages in
monatlichen Raten bezahlt werden. Wird ein Ratenzahlungsvertrag
geschlossen, so gilt dieser auch für die sich nach der Vertragslaufzeit
anschließende Vertragsverlängerung. Die vereinbarte monatliche
Rate ist jeweils zum 01. und 15. des Monats im Voraus fällig. Befindet
sich das Mitglied mit mehr als zwei Monatsraten im Zahlungsrückstand,
so kann der Boxclub Pfullendorf e.V. den Ratenzahlungsvertrag
fristlos kündigen. Mit Zugang des Kündigungsschreibens werden
die gesamten Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der vereinbarten
Vertragslaufzeit sofort fällig. Dem Kündigungsschreiben wird eine
Zahlungsfrist zu entnehmen sein. Zahlt das Mitglied bis zum Ablauf
der im Kündigungsschreiben genannten Zahlungsfrist nicht
den gesamten bis zum Ende der Vertragslaufzeit fälligen Mitgliedbeitrag,
so befindet sich d as Mitglied nach Ablauf der Zahlungsfrist
im Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist die offene Geldschuld zu
ver-zinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
Darüber hinaus ist der Boxclub Pfullendorf e.V. nach Eintritt des
Verzuges berechtigt, den durch Verzug entstandenen Schaden
beim Mitglied geltend zu machen. Als Verzugsschaden kommen
beispiels-weise die Kosten des Forderungseinzuges und der
Rechtsverfolgung in Betracht. Die Mahnkosten liegen bei € 5,00.
Zusätzlich können dem Mitglied die Kosten einer Rücklastschrift
auferlegt werden. Das Mitglied kommt nicht in Verzug, solange die
Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den das Mitglied
nicht zu vertreten hat. Das Vertreten müssen der Nichtzahlung wird
grundsätzlich vermutet. Das Mitglied kann diese Vermutung durch
Darlegung der Umstände, die das Mitglied nicht zu vertreten hat,
widerlegen. Die Darlegung die-ser Umstände erfolgt durch das
Mitglied unverzüglich nach Kenntnis der Umstände und
unaufgefordert. Zudem ist der Boxclub Pfullendorf e.V. im Falle des
Ausbleibens von zwei Monatsraten berechtigt, die Leistung bis
zum vollständigen Ausgleich des Rückstandes und bei Kündigung
des Ratenzahlungsvertrages bis zum Ausgleich aller Raten bis zum
Vertragsende, zu verweigern. Dem Mitglied ist es trotz einer
bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung unbenommen, jeder-zeit
die noch offenen Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit
in einer Einmalzahlung zu bezahlen. Eine Einmalzahlung ist
mit keinen weiteren Kosten verbunden.
§ 7 Beendigung des Vertrages durch ordentliche oder
außerordentliche Kündigung;
Vertragsverlängerung;
Textform
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann beiderseitig gekündigt
werden.
I. ordentliche Kündigung:
Verträgen mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit sind von beiden
Seiten frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigungsfrist
beträgt 3 Monate. Maßgeblich für die Einhaltung der
Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim
Vertragspartner. Erfolgt keine fristgemäße ordentliche Kündigung
zum Ende der Vertragslaufzeit, so verlängert sich der Vertrag für
die Dauer, die ursprünglich als Vertragslaufzeit vereinbart
wurde. (Beispiel: Bei einem Vertrag über 12 Monate verlängert sich
der Vertrag um weitere 12 Monate.) Für die Kündigung des
Verlängerungszeitraumes gilt ebenfalls die 3 monatige
Kündigungsfrist zum Vertragsende. Erfolgt keine fristgemäße
ordentliche Kündigung zum Ende des Verlänge-rungszeitraumes,
so verlängert sich der Vertrag erneut für die Dauer, die ursprünglich
als Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Entsprechen-des gilt für jeden
weiteren Verlängerungszeitraum.
II. fristlose Kündigung
Jeder Vertragsteil kann die Mitgliedschaftsvereinbarung ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein
wichtiger Grund liegt gemäß § 314 BGB vor, wenn dem Kündigenden
unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
bis zur vereinbarten Beendigung oder bis
zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
III. Textform:
Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.
Die Kündigung ist in Textform (Brief oder E-Mail) zu verfassen.
§ 8 Ruhen der Vertragslaufzeit
Im Einzelfall kann der Boxclub Pfullendorf e.V. dem Mitglied freiwillig
die Möglichkeit einräumen, den Vertrag für einen zu vereinbarenden
Zeitraum ruhen zu lassen. Einen Anspruch auf eine einmalige
Ruhezeit hat das Mitglied ausdrücklich nicht. Die Ruhezeit muss spätestens
einen Monat vor Beginn der Ruhezeit in Textform (Per Brief,
E-Mail oder Fax) beantragt werden und den Grund (z.B. Auslandssemester
o.ä.) durch die Vorlage von Belegen glaubhaft gemacht werden.
Wird das Ruhen des Vertrages durch den Boxclub Pfullendorf
e.V. eingeräumt, so läuft die Vertragslaufzeit während des Ruhens
nicht weiter. In der Ruhezeit fallen keine Mitgliedsbeiträge an. Das
Mitglied kann in dieser Zeit die vertraglich vereinbarten Leistungen
der Boxclub Pfullendorf e.V. nicht in Anspruch nehmen. Wurde das
Ruhen der Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich die
ursprüng-lich vereinbarte Vertragsdauer um die vereinbarte
Ruhezeit. Für die Bearbeitung jedes Antrages auf Einräumung einer
Ruhezeit fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 an. Ein
ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon
unberührt.
§ 9 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Rechte des Mitglieds aus der vertraglichen Vereinbarung mit der
Boxclub Pfullendorf e.V. sind grundsätzlich nur von dem jeweilige
Mitglied höchst persönlich in Anspruch zu nehmen. Es kann jedoch
eine schriftliche Vereinbarung getroffenen werden, wonach die
Rechte und die Pflichten des Mitglieds auf ein anderes Mitglied
oder einen Dritten, mithin den Eintretenden übertragen werden.
Die eintretende Person tritt dann an die Stelle des Mitglieds in den
ursprünglichen Vertrag ein. Das ursprüngliche Mitglied wird von
den Rechten und auch den Pflichten aus dem Mitgliedschaftsvertrag
am Tag der Übertragung frei. Ein ordentliches
oder außerordentliches Kündigungsrecht des Eintretenden bleibt
hiervon unberührt. Die Übertragung der Mitgliedschaft auf einen
Eintretenden wird durch den Boxclub Pfullendorf e.V. aus Kulanz
gewährt. Ein Anspruch auf Übertragung der Mitgliedschaft gegen den
Boxclub Pfullendorf e.V. besteht nicht. Für die Bearbeitung jedes
Antrages auf Übertragung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
€ 10,00 an.
§ 10 Vertragsanpassung
I. Gesetzliche Mehrwertsteuer
Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz (derzeit 19 %) während
der Vertragslaufzeit, so ändert sich auch der Beitrag entsprechend.
Die Änderung betrifft alle Verträge mit dem BoxclubPfullendorfe.
V. Der Anspruch auf Zahlung der durch Änderung der
Mehrwertsteuer entstehenden Differenz entsteht mit Inkrafttreten der
Gesetzesänderung. Das Mitglied erhält nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung
über die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine schriftliche
Mitteilung und Aufforderung zur Zahlung des entstandenen
Differenzbetrages. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit erhöht sich der
monatliche Mitgliedsbeitrag um die erhöhte Mehrwertsteuer. Bei
Verträgen mit einer Mindestlaufzeit ist der durch die Erhöhung der
Mehrwertsteuer entstehende Differenzbetrag ab dem Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Gesetzesänderung und für die Zukunft bis zum Ende
der Mindestvertragslaufzeit oder bis zu einer erneuten Gesetzesänderung
in einer Einmalzahlung zu zahlen. Wurde bei Verträgen
über eine Mindestlaufzeit für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ein
Ratenzahlungsvertrag getroffen, so erhöht sich die monatliche Rate
um den Differenzbetrag der erhöhten Mehrwertsteuer. Bereits angefallene
Rückstände sind jedoch in einer Einmalzahlung
auszugleichen.
II. Preiserhöhung, Sonderkündigungsrecht
Wird der Mitgliedsbeitrag bei Verträgen ohne eine Mindestvertragslaufzeit
erhöht, so wird dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt.
Das Mitglied erhält aufgrund der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Die Frist
beginnt ab Zugang des Mitteilungsschreibens. Die Kündigung ist
in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) zu verfassen. Der Zugang des
Mitteilungsschreibens wird am 3. Tag nach dem im Schreiben enthaltenen
Ausstellungsdatum fingiert. Maßgeblich für d ie Einhaltung
der Kündigungsfrist ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei
der Boxclub Pfullendorf e.V.. Bei Verträgen mit einer bestimmten
Mindestlaufzeit ist eine Preiserhöhung während der Mindestlaufzeit
ausgeschlossen. Nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit ist
eine Preiserhöhung jederzeit möglich. Wird der Mitgliedsbeitrag
nach der ersten Mindestvertragslaufzeit erhöht, so wird dies dem
Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied erhält aufgrund der
Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist
beträgt 3 Monate. Die Frist beginnt ab Zugang des
Mitteilungsschreibens. Die Kündigung ist in Textform (Brief, E-Mail
oder Fax) zu verfassen. Der Zugang des Mitteilungsschreibens wird
am 3. Tag nach dem im Schreiben enthaltenen Ausstellungsdatum
fingiert. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist
der Zugang des Kündigungsschreibens bei der
Boxclub Pfullendorf e.V.
§ 11 Haftung, körperliche Voraussetzungen
Der Boxclub Pfullendorf e.V. haftet nicht für den Verlust mitgebrachter
Kleidung, Wertgegenstände oder Geld, es sei denn der Verlust
ist auf grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter der Boxclub
Pfullendorf e.V. zurückzuführen. Wird das Mitglied in einem der
Räumlichkeiten des Boxclub Pfullendorf e.V. verletzt, so haftet
der Boxclub Pfullendorf e.V. nur dann, wenn für die Verletzung des
Mit-glieds eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der
Boxclub Pfullendorf e.V. ursächlich war. Etwaiges
Mitverschulden des Mitglieds ist stets zu berücksichtigen. Im
Falle einer Haftung des Boxclub Pfullendorf e.V. werden der
Sachverhalt, die Daten des Mitglieds und der Wert der Sachen
dem Haftpflichtversicherer des Boxclub Pfullendorf e.V.
mitgeteilt. Die Abwicklung des Schadensfalles erfolgt dann
über den Haftpflichtversicherer des Boxclub Pfullendorf e.V. Das
Mitglied haftet für sämtliche Schäden, welche von ihm schuldhaft
verursacht wurden.
§ 12 körperliche Voraussetzungen
Der Boxclub Pfullendorf e.V. ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor
Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der
Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios zu
untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher,
die Einrichtung des Fitnessstudios nur zu nutzen, wenn es körperlich
dazu in der Lage ist.
§ 13 Sicherheitsförderung
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass zur Erhöhung der
Sicherheit Teilbereiche der Fitnessstudios des Boxclub Pfullendorf
durch Videokameras überwacht werden. Eine Überwachung
der Umkleiden, Duschen und Toiletten ist ausgeschlossen. Die durch
die Videoüberwachung entstandenen Aufnahmen werden nur
dann dauerhaft gespeichert, wenn dies zur Aufklärung von
Straftaten erforderlich ist.
§ 14 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Studios des Boxclub Pfullendorf e.V. werden
durch einen Aushang bekannt gegeben. Der Boxclub Pfullendorf e.V.
kann seine Studios zwischen Weihnachten und Neujahr,
sowie während einer weiteren Woche des Jahres geschlossen
halten. Ein Anspruch des Mitgliedes auf beitragsfreie Zeit
während dieser Urlaubszeiten besteht nicht. Der Boxclub
Pfullendorf e.V. kann seine Räumlichkeiten für erforderliche
Instandsetzungs- und Umbauarbeiten teilweise und wenn
notwendig vollständig schließen. Der Boxclub Pfullendorf e.V. ist
bemüht, ihre Studios so schnell wie möglich wieder zu öffnen.
§ 15 Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen
Fassung, welche in jedem Fitnessstudio aushängt. Schwerwiegende
Verstöße können zu einer fristlosen Kündigung des Mitglieds führen.
§ 16 Datenschutz
Speicherung und Weitergabe von Daten
Es wird auf unsere Datenschutzerklärung, welche auf Stand der
Datenschutzgrundverordnung ist und deren Anforderungen entspricht,
hingewiesen. Unsere Datenschutzerklärung wird Ihnen bei
Vertragsschluss überreicht und kann jederzeit auf unserer Homepage
eingesehen werden.
§ 17 Standortänderung
Ändert sich der Standort eines Fitnessstudios der Boxclub Pfullendorf
e.V. so hat dies keine Auswirkung auf den bereits geschlos-senen
Mitgliedschaftsvertrag. Der Mitgliedschaftsvertrag bleibt
bestehen. Der Boxclub Pfullendorf e.V. informiert die Mitglieder über
den bevorstehenden Standortwechsel. Aufgrund des Standortwechsels
erhält das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Mitglieder
mit einem Vertrag ohne Mindestlaufzeit können ab dem Tag der Eröffnung
des neuen Standortes innerhalb von 2 Wochen mit einer Frist
von 2 Monaten kündigen. Die Kündigung ist in Textform (Brief, E-Mail
oder Fax) zu verfassen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist
ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Boxclub
Pfullendorf e.V.. Mitglieder mit einem Mindestlaufzeitvertrag kön-nen
ab dem Tag der Eröffnung des neuen Standortes innerhalb von 2
Wochen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung ist in
Textform (Brief, E-Mail oder Fax) zu verfassen. Maßgeblich für die
Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang des Kündigungsschreibens
bei der Boxclub Pfullendorf e.V..
§ 18 Änderung persönlicher Daten
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Boxclub Pfullendorf e.V. die Änderungen
des Namens, der Adresse und der Bankverbindung unverzüglich
mitzuteilen. Entstehen durch die Unterlassung der Mitteilung
für den Boxclub Pfullendorf e.V. Mehrkosten, so gehen diese zu
Lasten des Mitglieds.
§ 19 Gerichtsstandsvereinbarung
Für gegebenenfalls bestehende oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse
ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Es sind ausschließlich
deutsche Gerichte zuständig. Wird eine Mitgliedschaftsvereinbarung
mit einem Verbraucher geschlossen, so richtet sich der
Gerichtssand nach dem Wohnort des Mitglieds. Der Gerichtsstand
bezeichnet den Ort des zuständigen Gerichts. Soweit Mitgliedschaftsvereinbarungen
mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen getroffen
wurden, so wird vereinbart, dass ausschließlicher Gerichtsstand
am Geschäftssitz des Boxclub Pfullendorf e.V. ist, mithin das
Amtsgericht Sigmaringen örtlich zuständig ist. Die sachliche
Zuständigkeit bleibt von dieser Regelung unberührt. Streitwerte über
€ 5.000,00 führen zu einer sachlichen Zuständigkeit des
zuständigen Landgerichts.
§ 20 Salvatorische Klausel gemäß § 306 BGB
I. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag
im Übrigen wirksam.
II. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden
oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den
gesetzlichen Vorschriften.
III. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter
Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine
unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
§ 21 Schlussbestimmung
Der Boxclub Pfullendorf e.V. kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit Wirkung für die Zukunft ändern. Der
Boxclub Pfullendorf e.V. wird die Mitglieder über Änderungen in
Kenntnis setzen.
Stand: Januar 2019
Boxclub Pfullendorf
Otterswanger Str. 1/1
88630 Pfullendorf
Mo – Fr: 07:00 – 22:00
Sa & So: 09:00 – 19:00
Mo – Fr:
Sa & So:
07:00 – 22:00
09:00 – 19:00